Landesparteitage der NRWSPD

Anträge und Beschlüsse

Ar-05 Anrechnung von Einkommen auf Grundsicherung u.a. Sozialleistungen verringern

AntragstellerInnen:

OV Köln-Ehrenfeld

Der Landesparteitag möge beschließen:

Anrechnung von Einkommen auf Grundsicherung u.a. Sozialleistungen verringern

Wenn eine alleinerziehende Mutter 600 Euro im Monat verdient, hat sie genauso viel zum Leben, wie eine andere Aufstockerin, die nicht arbeiten geht. Das ist weder gerecht, noch belohnt es ihre Arbeit. Jeder der arbeitet, muss mehr zum Leben haben, als jemand der nicht arbeitet.

Deswegen sollten die Anrechnungsregeln auf Grundsicherung („Hartz-IV“) so verändert werden, dass Einkommen auch immer zu einem Mehr an Einkommen führen. 20 Prozent der Nettoeinkommen sollten anrechnungsfrei bleiben. Das würde obiger Beispielperson 120 Euro mehr zum Leben lassen.

Dieser Grundgedanke ist auf andere Sozialleistungen zu übertragen. Eine 100-prozentige Anrechnung ist in allen Fällen abzuschaffen, z.B. beim BaföG. Bei 100-prozentiger Anrechnung haben viele Menschen keinen Grund arbeiten zu gehen und der Staat muss sie vollständig tragen. Bei einer geringeren Anrechnung, würden viele Menschen (wieder) in dem Rahmen arbeiten gehen, in dem es ihnen möglich ist. Sie hätten etwas davon und auch der Staat würde sparen. Allen wäre geholfen.

Empfehlung der Antragskommission:

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