AfA NRW
Der Landesparteitag möge beschließen:
Das Tariftreue- und Vergabegesetz in NRW wiederherstellen
Die NRWSPD und die SPD Fraktion NRW werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass diese Regelungen wiederhergestellt und zusätzlich auch Regularien und Kontrollinstanzen zur sinnvollen Einhaltung gefunden bzw. aufgebaut werden.
Begründung:Die CDU/FDP-Koalition in NRW hat nach Übernahme der Regierungsverantwortung Mitte 2017 nunmehr die durch die rot-grüne Vorgängerregierung eingeführten Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes im Hinblick auf die Einhaltung sozialer Normen abseits des Mindestlohnes wieder aufgehoben.
Unsere Verantwortung im sozialen Bereich geht über die Landesgrenzen hinaus, dies im Hinblick auf soziale Standards wie auch bezüglich der Einhaltung klarer Umweltschutzregelungen. Daher ist eine entsprechende Rücknahme der Regelungen nicht hinnehmbar.
Bei der Einleitung eines neuen Gesetzgebungsverfahrens sind die im Rahmen der vorherigen Regelungen (Unterzeichnung einer schriftlichen Verpflichtungserklärung bezüglich der Zahlung tariflich vereinbarter Mindestlöhne bei den Arbeitnehmern und die Einhaltung sozialer Standards nach den ILO-Kernarbeitsnormen für die MitarbeiterInnen der Zulieferer) im Hinblick auf den zweiten Punkt in der Praxis aufgetretenen Probleme im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.
Empfehlung der Antragskommission: