OV Sankt Augustin (UB Rhein-Kreis-Sieg)
Der Landesparteitag möge beschließen:
Gleichbehandlung von offenem und gebundenem Ganztag bei der Schülerbeförderung ermöglichen!
Der Landesparteitag der NRW SPD fordert die SPD-Landtagsfraktion NRW sowie die Landesregierung auf die Rechtsvorschriften zu Schülerbeförderungen insofern zu ändern, dass die Beförderung von Schülerinnen und Schülern im offenen Ganztag im Primarbereich mit dem gebundenen Ganztag im Primarbereich gleichgestellt wird. Die Schülerfahrtkostenregelung soll dahingehend geändert werden, dass auch Angebote nach § 9 Abs. 3 SchulG (Offene Ganztagsschule) sowie nach § 9 Abs 2. SchulG (Ganztags- und Betreuungsangebote) umfasst sind. Die entsprechenden finanziellen Mittel sind gemäß KonnexAG dem Schulträger durch das Land zu erstatten.
Begründung:Die Übernahme der Schülerfahrtkosten wird vom Schulträger eigenverantwortlich geregelt. Nach § 97 Abs. 1 SchulG haben Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen gemäß §§ 11,14-18 einen Anspruch auf Schülerfahrtkosten. Diese Fahrtkosten werden für den Schulweg übernommen. Grundsätzlich besteht dieser Anspruch auf Übernahme sowohl für den Hin- als auch für den Rückweg.
Derzeit ist es jedoch so, dass der Schulträger nicht verpflichtet ist beim offenen Ganztag den Rücktransport der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten und zu finanzieren, sofern damit zusätzliche finanzielle Aufwendungen verbunden sind. Die bisherige Regelung orientiert sich alleinig am Unterrichtsende, dass dem Ende des Schulbesuches gleichgestellt wird. Da in den Ganztagsschulen im Primarberich zusätzlich zum regulären Untericht auch außerschulische Angebote stattfinden ist die Schülerfahrtkostenregelung hier bisher nicht anzuwenden. Im Bereich des gebundenen Ganztages werden die außerschulischen Angebote mit dem „klassischen“ Unterricht verwoben. Dadurch ist hier Schulende = tatsächlicher Schulschluss, so dass hierfür die Beförderungskosten übernommen werden.
Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler im Primarbereich ist somit davon abhängig, welches Unterrichts- und Betreuungsangebot die Eltern an ihrer Grundschule vor Ort vorfinden. Die Pluralität der Bildungsangebote und die Wahlfreiheit der Eltern sind ein hohe Güter. Gute Bildung und gute Betreuung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedeuten aber auch, dass die Schülerinnen und Schüler gleich behandelt werden müssen, was den Schülertransport angeht. Hierbei darf es nicht erheblich sein, ob die Kinder im offenen oder gebundenen Ganztag unterrichtet werden. Das pädagosiche Konzept kann und darf nicht Maßstab für den Schülertransport sein.
Empfehlung der Antragskommission: